Mittwoch, 23. November 2011

Schlechttenberg

Aha, die Staatsanwaltschaft Hof stellt also Ermittlungen gegen Guttenberg ein (vgl. auch die -wenig aussagekräftige- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hof).
Das ist eine Posse besonderen Ausmaßes.
Und - noch schlimmer - ein weiterer Pflasterstein zum Guttenberg´schen Weg zurück in die Politik. Dabei brauch ich den Hansel in etwa so sehr, wie die nächste Finanzkrise, das auch nur nebenbei.

Immerhin, die Mauschelei und der Nepotismus der CSU scheint zu funktionieren. Eine andere Erklärung gibt es meines Erachtens für die Einstellung des Verfahrens nicht. Guttenberg ist halt gleicher als andere vor dem Gesetz. Wie sonst ist es zu erklären, dass ein wohl gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzer krassen Ausmaßes so glatt davonkommt?
Gar nicht.
Ich bin ja gespannt, wie in Zukunft mit den kleinen Filesharing-Fischen verfahren wird. Wenn man diesen Ansatz konsequent fortführt, ist die Content-Mafia praktisch tot bzw. zumindest eines Geschäftsfeldes beraubt. Das wird natürlich auch nicht passieren.

Eine Hoffnung bleibt noch, dass nämlich die eine betroffene Rechteinhaberin, die auch Strafanzeige erstattet hat, die Klage nach § 172 StPO erzwingt. *Daumendrück*

Nebenbei zeigt sich wieder einmal eine zentrale Schwachstelle unseres Staates, dass nämlich die Staatsanwaltschaften nicht unabhängige Einrichtungen sind, sondern Teil der Exekutive und somit auch weisungsabhängig.

Auf den konkreten Fall bezogen bedeutet das...
tja, Hof, wie könnte es anders sein, liegt in welchem Bundesland?
Na?
Richtig!
Bayern!
Und wer regiert da?
Richtig!
Die CSU.
Quod erat demonstrandum.

PS: Hat eigentlich mal jemand geprüft, ob der feine Herr zu Guttenberg nicht auch noch einen Betrug zum Nachteil des Verlages begangen hat?

PPS: Schaut Euch mal den letzten Artikel zum genannten Thema auf sueddeutsche.de an (LINK); Tenor des Artikels: Alles lief bestens bei der Einstellung des Verfahrens, es gab keinen Promibonus etc. Man achte mal darauf wen man da so alles befragt hat - natürlich nur bayrische Juristen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt! Mafia Bavaria alias Cosa mir san mir, sag ich nur.

PPPS: Die ZEIT kann man auch nur noch beschränkt ernst nehmen, stelle ich gerade fest und Giovanni di Lorenzo ist bei mir ab sofort komplett unten durch: KTzG und GdL bringen gemeinsam ein Interviewbuch heraus, mit Teil-Vorabdruck in der ZEIT (LINK). Pfui!
Und sowas lässt Helmut Schmidt zu?

2 Kommentare:

oliver lambrecht hat gesagt…

ich muss vorab gestehen, dass aus herkunftsgründen der name gutenberg bei mir nicht zwingend eine reaktion wie bei dir hervorruft.
ich kann zwar nicht ausschließen, dass die entscheidungen der staatsanwaltschaft verliefen, wie von dir unterstellt, aber wenn ich mir diesen blogartikel anschaue: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/10/14/milde-gegenber-zu-guttenberg/ dann gibt es auch eine andere erklärung für diese nun getroffene entscheidung.
auch der ausführliche argumentationsstrang im beitrag von henning krieg leuchtet mir ein: https://plus.google.com/117999236478471991243/posts/McYsqDsvHMJ

Flo Fi hat gesagt…

Was meinst Du mit "aus herkunftsgründen... nicht..eine reaktion wie bei dir hervorruft"?

Ich hab den Blogeintrag von Herrn Vetter auch gelesen, was dazu geführt hat, dass ich den nur noch begrenzt Ernst nehmen kann.

Zum einen ist es ja nicht so, dass es nicht auch vergleichbare Plagiatsfälle gegeben hätte, bei denen ein Strafbefehl erlassen worden wäre.

Aber der Reihe nach: Maßstab für die Entscheidung ist § 153a StPO (vgl. zB hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html): Die Staatsanwaltschaft kann "von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht."

So.
Also: Das öffentliche Interesse darf nicht entgegenstehen UND die Schwere der Schuld auch nicht.

Da frage ich mich ja erstmal, wie die Geldzahlung das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung aufzuheben vermag. Denn in Anbetracht der Person und der Wichtigkeit die eben selbige für sich in Anspruch nahm und nimmt liegt das eigentlich in der Natur der Sache, dass eine endgültige Klärung erforderlich ist.
Ich meine wo gibt es das: Ein Bundesminister lügt, betrügt und hält noch immer (!) an fadenscheinigen Schutzbehauptungen fest, wenn klar ist, dass er massiv und vorsätzlich nicht nur gegen wissenschaftliche und moralische Maßstäbe, sondern auch gegen das Urheberrecht verstoßen hat.
Durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft soll offensichtlich mir-nichts-dir-nichts die Sache begraben werden.
Der offensichtliche zeitliche Ablauf tut sein übriges dazu.

Aber weiter im Text, wir waren bei § 153a StPO: Zweiter Maßstab, die Schwere der Schuld darf der Einstellung auch nicht im Wege stehen.
Dazu ist folgendes zu Sagen: Schuld setzt sich zusammen aus Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht. Erfolgsunrecht erfasst die schädlichen Auswirkungen der Tat. Also die Frage, wie groß war der Schaden?
Dass nun der Schaden für die Urheberrechtsinhaber gering sein soll, erscheint für mich zwar recht zynisch, mag aber vertretbar sein, die Argumentation muss man sich dann auch bei den filesharing-Typen entgegenhalten lassen.
Meines Erachtens ist die Vereinbarung, die zu Guttenberg mit seinem Verlag getroffen hat, nicht hinreichend untersucht worden. Angeblich soll er keine wirtschaftliche Vorteile erhalten haben. Aha. Das kann ja wohl kaum der Ernst der Staatsanwaltschaft sein. Kann mir keiner erzählen, dass er nicht irgendwie am Erlös beteiligt wird, wenn das Werk ein Renner wird. Falls dem nicht so sein sollte, hat er jedenfalls schlecht verhandelt; was zugegeben aber nicht fernliegend ist, wenn man seine "Leistungen" als Minister anschaut. Falls doch, liegt wohl dann gleich eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletung vor, die wird -wenn ich mich recht entsinne- mal grundsätzlich nicht eingestellt UND dann hätten wir auch einen Betrug zum Nachteil des Verlages.
So.
Soviel zum Erfolgsunrecht.

Es bleibt aber auch noch jede Menge Handlungsunrecht, sprich: Rechtsfeinliche Gesinnung. Denn Guttenberg steht ja immer noch nicht zu seiner Tat. Da werden Tote Soldaten vorgeschoben, die Presse, alle anderen sind Schuld, nur er nicht, obwohl er den Mist geschrieben haben sollte (!). Nebenbei verhöhnt er so nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Urheberrechtsinhaber.
Kurz: Er hat es nicht eingesehen. Statt dessen wird Legendenbildung betrieben, die Leute werdens schon fressen.

Und genau für solche Leute muss Strafe sein. Eine Einstellung darf es da nicht geben.