Dienstag, 2. März 2010

Vorratsdatenspeicherung

So. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; und bitte NICHT BVG) ist raus, hier die Pressemitteilung; sowie die Entscheidung.

Natürlich haben jetzt vordergründig wieder mal alle gewonnen, auch die, die eine ordentliche Ohrfeige erhalten haben.
Aber und, das muss ich auch ehrlich sagen, ich bin doch etwas enttäuscht, prima vista zumindest. Denn ein mutiges Urteil ist es nicht. Warum man beispielsweise nicht dem EuGH vorlegen wollte, ist mir schleierhaft. Meines Erachtens hätte man vorlegen müssen. Vermutlich war man sich zu fein dafür oder man wollte schlicht Zeit gewinnen.

Hierzu aus der Pressemitteilung:
"Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kommt nicht in Betracht, da es auf einen möglichen Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht ankommt. Die Wirksamkeit der Richtlinie 2006/24/EG und ein sich hieraus möglicherweise ergebender Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor deutschen Grundrechten sind nicht entscheidungserheblich. Der Inhalt der
Richtlinie belässt der Bundesrepublik Deutschland einen weiten Entscheidungsspielraum. Ihre Regelungen sind im Wesentlichen auf die Speicherungspflicht und deren Umfang beschränkt und regeln nicht den Zugang zu den Daten oder deren Verwendung durch die Behörden der Mitgliedstaaten. Mit diesem Inhalt kann die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden. Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."

Ich persönlich finde, dass bereits die Erhebung der Daten schon unzulässig sein sollte, das sehen die Richter offenbar anders. Und das stimmt mich doch schon sehr besorgt, denn wenn man sich die vergangene Rechtsprechung zu Gemüte führt, ist das ein deutlicher Rückschritt, der vermutlich auch der europarechtlichen Problematik geschuldet ist, auch wenn man das in Karlsruhe nicht wahrhaben möchte (s.o. mE hätte man vorlegen müssen). Es handelt sich -wie eigentlich angekündigt- mitnichten um DAS große Grundsatzurteil. Letztlich wird man seriöserweise erst mal die vollständige Entscheidung lesen müssen.

Einen anderen Aspekt finde ich erwähnenswert, der weniger die rechtliche als vielmehr die politische Dimension der Problematik rund um die Vorratsdatenspeicherung betrifft. Denn offensichtlich geht in der Politik der Trend in die Richtung, dass man unliebsame Regelungen und Weichenstellungen, die man national gerne hätte, aber politisch nicht umsetzen kann oder will, weil man die öffentliche Diskussion oder die politischen Konsequenzen fürchtet, nach Europa auslagert. Und zwar wie Giftmüll (dass Politiker nach Europa hoch- und wegbefördert werden ist ja bereits ein umfassend diskutiertes Thema. Bei politischen Themen scheint mir dies noch weitgehend unbeachtet zu sein), damit man später dem Bürger sagen kann; "Da können wir nichts dagegen machen, das kommt `von oben`aus Europa, das müssen wir umsetzen.". Das ist auf mehreren Ebenen gefährlich.
Letztlich braucht man sich dann auch nicht über die Europaskepsis der Bevölkerungen wundern, aber, so scheint es mir, das gehört vielleicht auch zum Kalkül der nationalen Politik.

Keine Kommentare: