Montag, 12. Dezember 2011

Nochmal: Guttenberg

Wo ich gerade dabei bin, noch schnell ein paar Hinweise zu dem Thema:

1. Guttenberg-Opfer
Die Anzeigeerstatterin, von welcher Guttenberg abgeschrieben hat, meldete sich kürzlich bei SPON zu Wort (LINK, lesenswert).
Bezeichnend, dass die Dame von der Einstellung aus der Presse erfahren hat. Ich frage mich, ob die Staatsanwaltschaft Hof die Strafprozessordnung nicht so ganz ernst nimmt, schließlich ist die Antragstellerin nach § 171 StPO "unter Angabe der Gründe zu bescheiden", § 171 S. 1 StPO. Da die Antragstellerin konkret auch die Verletzte ist, muss sie auch über die Möglichkeit der Anfechtung der Einstellung und über die hierfür laufende Frist (§ 172 Abs. 2 StPO) belehrt werden, § 171 S. 1 StPO.

2. "Rechtskräftig"

Scheinen ja richtige Tausendsassas zu sein, die Guttenberg-Anwälte. Schließlich ließen sie zur Einstellung des Verfahrens verlauten: „Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt.“ (LINK)
Wie eine Einstellung "rechtskräftig erledigt" sein soll (zumal die oben genannte Anzeigeerstatterin noch dagegen vorgehen kann), möge man mir mal erklären. Bisher dachte ich, nur Urteile und Beschlüsse erwachsen in Rechtskraft.
Der Fachmann staunt, der Kenner wundert sich.

3. Wiederholungstäter
Erstaunt habe ich auch folgende Meldung zur Kenntnis genommen: Anscheinend hat Guttenberg schon mal abgeschrieben, nämlich bei einem Aufsatz, den er vor seiner Diss veröffentlichte (siehe LINK).
Tja.
Bisher dachte ich, dass bei Wiederholungstätern nicht mehr eingestellt wird.
Ob das jemand der Staatsanwaltschaft Hof erzählt hat?
Ein Schelm wer böses dabei denkt.

4. Nochmal zum Beraterjob
So langsam gibts auch O-Töne zum Beraterjob von Guttenberg; Kommissarin Neelie Kroes: "Ich suche Talente, keine Heiligen"
Welche Talente hat der Guttenberg schon an den Tag gelegt, außer dass er weiß, wofür "Strg + c" und "Strg + v" steht?

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