...für die Angehörigen.
Der BGH (Urteil vom 20. November 2008 – 4 StR 328/08) hat gesprochen:
"Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hat der Senat das Urteil bezüglich der beiden Fahrer im Schuldspruch dahin verschärft, dass sie auch der fahrlässigen Tötung schuldig sind. Das Landgericht wird über die Rechtsfolgenaussprüche neu zu entscheiden und bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung auch Gesichtspunkte der Generalprävention zu berücksichtigen haben. Die Rechtsmittel der Angeklagten wurden verworfen."
Besonderes Augenmerk sollte man dem zweiten Satz zukommen lassen.
Über die Frage der Bewährung hat zwar das Landgericht zu entscheiden, aber der BGH hat mit der eigenen Auffassung nicht hinter dem Berg gehalten.
Sprich: Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist nach Auffassung der Richter in Karlsruhe wohl nicht geboten.
Auf Deutsch: die Jungs fahren, aber nicht wieder Auto, sondern in den Bau.
Donnerstag, 20. November 2008
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