Auf die Anklage folgt die Hautpverhandlung:
"Die drei Angeklagten waren Fahrer bzw. Beifahrer eines frisierten Pkws
der Marke VW Golf und eines Sportwagens der Marke Porsche, die am 30.03.2007 zwischen 18.00 und 19.00 Uhr auf der autobahnmäßig ausgebauten B 33 in Höhe der Anschlussstelle Radolfzell ihre Fahrzeuge mehrfach aus gleicher Position extrem beschleunigt haben, um die Leistungsfähigkeit der Fahrzeug zu vergleichen. Dabei sollen sich im Zuge eines Überholmanövers eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers die beiden Fahrzeuge bei Geschwindigkeiten von weit über 200 km/h seitlich so nahe gekommen sein, dass der Pkw Golf zunächst auf den linken Randstreifen und in der Folge außer Kontrolle geraten sei. Das Fahrzeug überschlug sich mehrfach, dabei wurden die beiden nicht angeschnallten Insassen herausgeschleudert und schwerst verletzt. Der Beifahrer erlag seinen Verletzungen noch am selben Tag."
(LG Konstanz)
Sonntag, 10. Februar 2008
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